Gold anonym kaufen

Gold anonym kaufen in Düsseldorf– das anonyme Tafelgeschäft

Kann ich Gold anonym kaufen?

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Goldkauf ohne Angabe persönlicher Daten im Rahmen des sog. anonymen Tafelgeschäfts zu erwerben. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Edelmetalle.

Wie viel Gold kann man anonym kaufen?

Bei einem anonymen Tafelgeschäft ist der Barkauf auf maximal 1.999,99 Euro begrenzt. Selbstverständlich erhalten Sie beim Kauf eine ordentliche Rechnung – lediglich der Name wird nicht aufgeführt.

Wir empfehlen unseren Kunden immer, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren, dient er doch als Kaufnachweis z.B. in einem Versicherungsfall.

Der Zeitraum zwischen zwei Tafelgeschäften ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert. Man spricht von einem „angemessenen“ Zeitraum. In der Praxis wird dies meistens dergestalt gehandhabt, dass einige Wochen dazwischen liegen sollten.

Es besteht natürlich die Möglichkeit – das Gesetz schließt dies nicht explizit aus – eine volljährige und geschäftsfähige Person Ihres Vertrauens mitzunehmen, die dann für sich einen Kauf unterhalb der 2.000 Euro-Grenze tätigen kann.

Es liegt in der Natur der Sache, dass beim anonymen Tafelgeschäft Gold oder Silber keinerlei Kundendaten erfasst werden.

Was passiert, wenn man Gold nicht anonym kauft?

Bei Käufen ab 2.000,– Euro sind Edelmetallhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität des/der Käufer/in anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses festzustellen. Diese Daten müssen laut Geldwäschegesetz dokumentiert werden und unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Eine Weitergabe an die Finanzbehörden erfolgt nicht.

Barkäufe nehmen wir bis zu einer Maximalsumme von 10.000 Euro an. Bei Beträgen über 10.000 Euro wäre jeder Händler verpflichtet, einen Nachweis über die Herkunft des Geldes zu führen, was praktisch nicht möglich ist.

Bei Bezahlung per Banküberweisung gilt diese Grenze nicht.

Wird das Finanzamt bei einem Goldkauf informiert?

Grundsätzlich erfolgt keine Weitergabe von Daten an das Finanzamt – es besteht lediglich eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht, so wie es in jeder normalen Buchhaltung z.B. im Onlinehandel der Fall ist. Wie bereits genannt, sind Banküberweisungen in jeglicher Höhe möglich, lediglich bei der Barzahlung gilt – auch bei Erfassung der persönlichen Daten – eine Obergrenze von 10.000 Euro.

Was man wissen sollte:

Gewinne aus dem Verkauf von Goldbarren und Anlagemünzen sind von der Einkommenssteuer befreit, wenn das Edelmetall länger als ein Jahr im Besitz gehalten wird (§ 23 Einkommensteuergesetz). Damit entfällt nach einem Jahr die Besteuerung auf Verkaufsgewinne (Spekulationssteuer). Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Auch ist Anlagegold von der Abgeltungssteuer befreit, da ja keine Erträge (Zinsen oder Dividenden) anfallen.

Gleiches gilt ebenfalls für Anlagesilber. Auch hier entfällt nach einem Jahr die Besteuerung auf etwaige Verkaufsgewinne.

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